Der XXVIII. Minikongress der Deutsch Spanischen Juristenvereinigung fand dieses Jahr, passend zum Thema, im Consejo General de la Abogacía Española (CGAE) in Madrid statt und war sehr gut besucht. Die Thematik „Erkenntnisverfahren in Deutschland und Spanien“ wurde den Teilnehmern durch die Vortragenden Herrn Dr. Nikolaus Stackmann, Vorsitzender Richter am Landgericht München I, und Herrn Angel Vicente Illecas Rus, Richter der 10. Zivilkammer an der Audiencia Provincial Madrid, näher gebracht. Nach der Begrüßung der Kongressteilnehmer durch den Präsidenten der DSJV, Herrn Marc André Gimmy, sowie Herrn Antonio Ruiz-Giménez, Technischer Generalsekretär des CGAE, und einleitender Worte von Herrn RA Michael Fries, wurden die Teilnehmer durch die Bereiche Prozessvertretung und gerichtliche Zuständigkeiten des Zivilprozesses in Spanien und Deutschland geführt. Fragen, etwa zur Zustellung im Ausland und Rechtshilfe und Beweisaufnahme durch ausländische Gerichte, wurden im zweiten Block der ersten Vortragsserie behandelt, während Klage, Klageerwiederung und Säumnis, sowie Verfahrensarten und –ablauf und schließlich Urteil, Rechtsmittel und Kosten, nach einer kleinen Pause betrachtet wurden. Hervorzuheben sind insbesondere die hervorragend praxisnahe Darstellung durch Herrn Dr. Stackmann, sowie die souverän und teils auch kritisch/zynische Darstellung des spanischen Prozessalltags durch Herrn Illecas. Die Auseinandersetzung mit der Materie offenbarte im Laufe der Vorträge vor allem den Kontrast der Sicht- und [...]