Minikongress Alicante – 10.03.2012

Dezember 14, 2011 in Veranstaltungen by DSJV-AHAJ

Am Samstag, den 10. März, hat in Alicante der 30. Minikongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung stattgefunden, mit dem Thema Gemeinschaftsmarke und Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Der Kongress fand in der Anwaltskammer von Alicante statt und wurde von dem Dekan und unserem Vorsitzenden Marc André Gimmy eröffnet. Referenten waren Philipp von Kapff, special Assistant to the President of the Boards of Appeal, HABM, und Sven Stürmann, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator; anwesend bei der Veranstaltung waren etwa 50 deutsche und spanische Rechtsanwälte.
An erster Stelle hervorzuheben waren die Klarheit und Unterhaltsamkeit der Vorträge, was bei so erfahrenen Kennern besonders dankenswert ist. Als Anwesende hatten wir Gelegenheit Neues zu lernen bzw. Bekanntes aufzufrischen, ohne die intensive Arbeitssitzung als erschöpfend zu empfinden.
Inzwischen spielt das HABM in Bezug auf die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern eine vorherrschende Rolle gegenüber den nationalen Ämtern der EU-Mitgliedsstaaten. Diese Vorherrschaft ergibt sich nicht nur daraus, dass bei dem HABM eine Marke rechtsgültig im gesamten EU-Gebiet eingetragen werden kann, sondern auch, weil die Gemeinschaftsmarkeneintragungen bzw. -anmeldungen als Basis zu einer internationalen Schutzerweiterung über den Weg einer internationalen Eintragung dienen können.
Marken können Worte, Logos, Formen oder sonstige sich zur Unterscheidung eignende grafisch darstellbare Merkmale sein. Zudem ist höchste Präzision geboten in Bezug auf die nach der Nizzaer Klassifikation einzutragenden Waren oder Dienstleistungen. Zum Beispiel kann die Eintragung einer Marke verweigert werden, weil sie ausschließlich aus Angaben zur Beschaffenheit des Produktes besteht (s. Art. 7 (1) (c) der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – im Fall FRESHHH).
Zuletzt wurde das Thema der Gemeinschaftsgeschmacksmuster behandelt. Das Geschmacksmuster schützt nur die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, nicht die Funktion desselben, und die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre.
Am Nachmittag konnten wir Alicantes Sonne auf den Terrassen genießen während andere einkaufen gingen, einen Mittagsschlaf hielten oder ein Bier tranken.
Einen gemütlichen Abend verbrachten wir zum Abschluss in dem zum Abendessen gewählten Restaurant „Dársena“, wo wir die Spezialität des Hauses auskosten konnten, nämlich den „arroz a banda“. Wir danken dem Vorstand, Mercedes Cueva, Valentín Quiroga und Christiane Bünger herzlichst für diesen angenehmen Kongress.

Cristina Hernández-Marti Pérez, Abogada, Valencia

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